AGB (DE)

Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Für alle von uns angegebenen Angebote und gelieferten Waren gelten soweit nicht im Einzelfalle abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, aussschließlich nachstehende Bedingungen.

1. Angebot

An unsere Angebote halten wir uns 90 Tage gebunden.

2. Aufträge

2.1 Alle Aufträge des Bestellers müssen schriftlich erfolgen.
2.2 Etwaige von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Vorbehalte des Bestellers sind für uns nicht bindend, auch dann nicht, wenn wegen der Abweichung von unseren Lieferbedingungen unserseits kein Widerspruch erfolgt ist.
2.3 Muster, die einer Bestellung zu Grunde gelegt werden, gelten nur als ungefähre Grundlage der Lieferung.
2.4 Vom Besteller vorgegebene Liefertermine oder gleichgemeinte Angaben sind für uns nicht bindend; sie dienen uns nur als Hinweis auf die evtl. Dringlichkeit des Auftrags.

3. Lieferungen

3.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Standort unserer Betriebsstätte. Angegebene Lieferzeiten gelten stets annähernd. Ihre Einhaltung setzt im übrigen die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus, vor allem das Vorliegen aller vom Besteller zu liefernden zur Herstellung benötigten Unterlagen (Pläne, Berechnungen u.a.), Werkzeuge oder Materialien.
3.2 Unverschuldete und unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse entbinden uns ganz oder teilweise für die Dauer des Hindernisses von der Erfüllung des Vertrages.
3.3 Als solche Ereignisse gelten vor allem Betriebsstörungen im eigenen oder im Betrieb des Zulieferers und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen. Sofern eine solche Betriebsstörung nicht länger als vier Wochen andauert, ist der Besteller uns gegenüber verpflichtet, die Ware auch verspätet anzunehmen.
3.4 Sofern ein solches Ereigniss eintritt, verpflichten wir uns, den Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3.5 Bei verzögerter Lieferung, gleich welcher Art, sind grundsätzlich alle etwaigen Rechte auf Schadenersatz seitens des Bestellers oder Dritter ausgeschlossen.

4. Sorgfaltspflicht

4.1 Für alle uns zur Verfügung gestellten Gegenstände (Zeichnungen, Muster, Modelle, Werkzeuge u.a.) haften wir für die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten.
4.2 Sofern uns der Besteller zur Geheimhaltung (z.B. aus militärischen Gründen) verpflichtet, muss uns dies gesondert und deutlich erkennbar in Verbindung mit der Auftragserteilung angezeigt werden.
4.3 Der Besteller räumt uns jedoch grundsätzlich das Recht ein, Zeichnungen, Unterlagen etc. an unsere Unterlieferanten weiterzuleiten, sofern dies zur Herstellung der Ware erforderlich ist.

5. Preise

5.1 Sämtliche Preise sind Netto-Preise. Zusätzlich zu den Netto-Preisen wird die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet. Die in unserem Angebot oder in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise beziehen sich auf die derzeitige Kostenlage. Sollten sich die Kosten durch am Tage des Abschlusses nichtbekannte Änderungen der Rohstoffpreise, der von uns zu zahlenden Löhne oder durch sonstige Belastungen vor Lieferung um mehr als 4 % ändern, so sind wir berechtigt, den Preis um den Teuerungszuschlag zu erhöhen.

6. Zahlungen

6.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar und ohne jeden Abzug frei der von uns bestimmten Zahlstelle zahlbar.
6.2 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Bei Zahlungseinstellung, bei Nachsuchen eines Vergleiches oder Moratoriums sind unsere gesamten Forderungen sofort fällig.
6.3 Werden Zahlungstermine überschritten, kommt der Besteller, ohne dass es einer förmlichen In-Verzugsetzung bedarf, mit allen offenen Ansprüchen, auch aus anderen Geschäften, in Verzug.
6.4 Nimmt der Besteller unsere Leistung oder unsere mögliche Teilleistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab oder verzögert sich die Abnahme aus sonstigen Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so wird unser Zahlungsanspruch sofort zur Zahlung fällig und von uns in Rechnung gestellt.

7. Erfüllungsort, Gefahr

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile München. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung oder Teile derselben unsere Betriebsstätte verlässt. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder auf Grund eines Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr mit unserer Mitteilung über die Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

8. Versand

Sofern die Versandart vom Besteller nicht vorgeschrieben wird, bleibt uns die Wahl überlassen. Wir schließen auf Kosten des Bestellers eine Transportversicherung ab, es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich der Besteller eine andere Weisung erteilt.

9. Porto und Verpackung

Sofern nicht anderweitig von uns schriftlich bestätigt, gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers.

10. Mängelrügen – Gewährleistung

10.1 Mängelrügen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich (Telefax genügt) bekanntzugeben. Der gerügte Mangel ist so ausführlich zu beschreiben, dass wir ihn rekonstruieren können. Die als mangelhaft gerügte Ware ist uns unverzüglich auf Kosten des Bestellers und nach unserer Weisung über das zu wählende Transportmittel und die Art und Höhe der Transportversicherung an den von uns bezeichneten Ort zu schicken. Ist die Mängelrüge berechtigt, erstatten wir dem Besteller die nachgewiesenen Transportkosten sowie die Kosten der Transportversicherung.
10.2 Mängelrügen werden von uns grundsätzlich abgelehnt, wenn sich die beanstandete Ware nicht mehr im unveränderten Lieferzustand befindet. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Besteller Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder kostenlosen Ersatz. Die Wahl hierüber ist uns vorbehalten.
10.3 Art und Umfang unserer Gewährleistung sowie die Gewährleistungsfrist richten sich nach dem BGB.
10.4 Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso Schäden und Mängel, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung, Vernachlässigung und selbstverschuldete Beschädigung entstanden sind.
10.5 Kosten für Verpackungsmittel werden von uns nicht erstattet.
10.6 Bei der gewünschten Entsendung von Montage- und Instandsetzungspersonal an einem Ort außerhalb unserer Fertigung, werden auch im Gewährleistungsfall alle Reise- und Aufwandskosten in vollem Umfang berechnet.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Besteller erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Dies gilt auch dann, wennn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen, bezahlt worden ist.
11.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltswaren.
11.3 Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Besteller entstehenden Forderungen an uns abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch unseren Besteller be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wurde. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware.
11.4 Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenen Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung, weiterveräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach unserer Faktura.

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Ansprüche aus diesem Vertrag sind weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung übertragbar oder abtretbar oder pfändbar.
13.2 Abweichenden Vertragsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Ihre Anerkennung bedarf – wie alle Erklärungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag – der Schriftform. Telefax genügt dieser Form.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Regelung des übrigen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben diese Bedingungen und der übrige Vertrag wirksam. Der unwirksame Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für notwendig werdende Auslegungen und Ergänzungen.
13.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht und dem Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland.